Gemäß den Empfehlungen der Instruktion
"Musicam sacram" werden in jedem Gottesdienst unserer Gemeinde
Kantorengesänge musiziert. Dies sind in der
Regel Antwortpsalm und Ruf zum Evangelium, sowie Lieder und
Wechselgesänge aus dem Gotteslob.
Tel: 08751
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oder nach
den Gottesdiensten auf der Orgelempore
Mit der Herausbildung besonderer liturgischer
Dienste seit der Mitte des 3. Jhdt. erhielt auch der Kantor eine besondere
Beauftragung
durch den Bischof oder Priester,
bzw. in der Ostkirche sogar eine eigene niedere Weihe. Die Aufgaben waren
jedoch dieselben, neben
der als Psalmist „auch als Dialogpartner,
Intonator und musikalischer Inspirator der Gemeinde“ .Ausserhalb der Klöster,
v.a. an den Kathedralen,
wo es das Amt des Kantors immer noch
gab, wurde aus dem Musiker deshalb mehr und mehr ein „kirchlicher Würdenträger“,
ein selbständiger
kirchlicher Berufsstand, der nach
dem Dekan den zweiten Platz im Kapitel einnimmt.
Ab dem 15. Jhdt. erlangt der Kantor
als Einzelperson zunehmend die Bedeutung des Leiters einer Sängergruppe.
Besonders in der
protestantischen Kirche wurde dieses
Amt weiterentwickelt zum „Singmeister“, schließlich zum Beruf des
„Kantors“, dessen bedeutendster
Vertreter wohl Johann Sebastian Bach
als Thomaskantor war.
Im Lauf der Zeit verschwand das Amt
des Kantors in der katholischen Kirche fast gänzlich, da alle liturgischen
Funktionen auf den
Priester übertragen wurden.
Die Gemeinde singt zum Geschehen, das sich im Altarraum abspielt, „ersatzweise
volkssprachliche
Kirchenlieder“ . Dadurch bedarf es
keines „Dialogpartners“ und auch keines „Vorsängers“ mehr. Das einzige
musikalische Instrument,
das es gibt, ist die Orgel, die das
liturgische Geschehen begleitet oder den Gesang der Gemeinde stützt.
Lediglich die Funktion des Leiters
einer Schola oder Chores ist noch
mit einer Teilaufgabe des Kantors zu vergleichen.
Erst mit der Erneuerung der Liturgie
durch das Zweite Vatikanische Konzil erhielt der Kantor wieder seinen Platz
zurück. 1967 erscheint
die Instruktion „Musicam sacram“,
die Grundsätzliches über die Musik in der Liturgie zusammenträgt.
Hier heisst es zum Kantorendienst:
„Insbesondere dort, wo sogar ein
kleiner Sängerchor nicht gebildet werden kann, soll dafür gesorgt
werden, dass mindestens der eine
oder andere gut unterwiesene Kantor
zur Verfügung steht, der in der Lage ist, wenigstens einfachere Melodien
im Wechsel mit dem Volk
zu singen und den Gesang der Gläubigen
in geeigneter Weise zu führen und zu stützen. Es empfiehlt sich,
dass solch ein Kantor auch in Kirchen
mit einem Sängerchor für
diejenigen Gottesdienste zur Verfügung steht, an denen der Sängerchor
nicht teilnehmen kann und bei denen es
sich doch geziemt, dass sie mit einer
gewissen Feierlichkeit, das heißt mit Gesang gehalten werden“ .
Deutlicher noch als die Instruktion
betont die Allgemeine Einführung in das Messbuch die Wichtigkeit des
Kantorendienstes: „Ausser dem
Priester sollen in der Regel ein
Akolyth, ein Lektor und ein Kantor mitwirken“ (AEM 78), auch in der Feier
der Gemeindemesse wird er
ausdrücklich erwähnt, z.B.:
„Die Gemeinde versammelt sich. Darauf tritt der Priester an den Altar.
Er wird begleitet von denen, die bei der
Meßfeier einen besonderen Dienst
am Altar oder Ambo versehen. Das sind in der Regel ein Lektor, ein Kantor
und ein oder mehrere
Ministranten.“ (FGM 1) .
Zusammenfassend :
· Der Kantor soll gut
unterwiesen sein
· Er ist für (wenigstens)
einfache Melodien gut vorbereitet
· Er kann den Gesang
der Gläubigen führen und stützen
· Er ist Garant für
die Feierlichkeit des Gottesdienstes
· Das Amt des Kantors
verlangt eine gründliche Ausbildung
· Er soll, wie auch der
Sängerchor, den Schatz der Kirchenmusik mehren und sogar Neuschöpfungen
zur Bereicherung
der Liturgie mittragen.
Die Aufgaben des Kantors lassen sich in verschiedene Bereiche einteilen:
· Vortragen des
Antwortpsalms und des Rufes zum Evangelium
· „Vorsänger“
im Gottesdienst, v.a. im Wechsel mit der Gemeinde (dialogisches oder responsoriales
Singen),
auch solistisches
Singen
· Intonieren von
Gesängen und Rufen
(Kathrin Giehl)
Stand: Mai 2007