Kantorendienst  in der Pfarrei Mainburg


Gemäß den Empfehlungen der Instruktion "Musicam sacram" werden in jedem Gottesdienst unserer Gemeinde
Kantorengesänge musiziert. Dies sind in der Regel Antwortpsalm und Ruf zum Evangelium, sowie  Lieder und
Wechselgesänge aus dem Gotteslob.



Informationen Kantorendienst
 
  Bernadette Kewitz (Kirchenmusikerin)

     Tel: 08751 /----
     oder nach den Gottesdiensten auf der Orgelempore
 


Das Amt des Kantors hat eine lange Tradition, die über das Christentum hinaus bis in das Judentum zurückreicht. Zusammen mit dem
Buch der Psalmen übernahm das Christentum von Anfang an den Kantor als Psalmsänger, "psalmista" oder "alter lector", der die Psalm
-Lesung vorträgt. Der Name "cantor" im Sinne eines eigenständigen Psalm- und gottesdienstlichen Sängers begegnet erst im 4. / 5. Jahrhundert.

Mit der Herausbildung besonderer liturgischer Dienste seit der Mitte des 3. Jhdt. erhielt auch der Kantor eine besondere Beauftragung
durch den Bischof oder Priester, bzw. in der Ostkirche sogar eine eigene niedere Weihe. Die Aufgaben waren jedoch dieselben, neben
der als Psalmist „auch als Dialogpartner, Intonator und musikalischer Inspirator der Gemeinde“ .Ausserhalb der Klöster, v.a. an den Kathedralen,
wo es das Amt des Kantors immer noch gab, wurde aus dem Musiker deshalb mehr und mehr ein „kirchlicher Würdenträger“, ein selbständiger
kirchlicher Berufsstand, der nach dem Dekan den zweiten Platz im Kapitel einnimmt.

Ab dem 15. Jhdt. erlangt der Kantor als Einzelperson zunehmend die Bedeutung des Leiters einer Sängergruppe. Besonders in der
protestantischen Kirche wurde dieses Amt weiterentwickelt zum „Singmeister“, schließlich zum Beruf des „Kantors“, dessen bedeutendster
Vertreter wohl Johann Sebastian Bach als Thomaskantor war.

Im Lauf der Zeit verschwand das Amt des Kantors in der katholischen Kirche fast gänzlich, da alle liturgischen Funktionen auf den
Priester übertragen wurden. Die Gemeinde singt zum Geschehen, das sich im Altarraum abspielt, „ersatzweise volkssprachliche
Kirchenlieder“ . Dadurch bedarf es keines „Dialogpartners“ und auch keines „Vorsängers“ mehr. Das einzige musikalische Instrument,
das es gibt, ist die Orgel, die das liturgische Geschehen begleitet oder den Gesang der Gemeinde stützt. Lediglich die Funktion des Leiters
einer Schola oder Chores ist noch mit einer Teilaufgabe des Kantors zu vergleichen.

Erst mit der Erneuerung der Liturgie durch das Zweite Vatikanische Konzil erhielt der Kantor wieder seinen Platz zurück. 1967 erscheint
die Instruktion „Musicam sacram“, die Grundsätzliches über die Musik in der Liturgie zusammenträgt. Hier heisst es zum Kantorendienst:
„Insbesondere dort, wo sogar ein kleiner Sängerchor nicht gebildet werden kann, soll dafür gesorgt werden, dass mindestens der eine
oder andere gut unterwiesene Kantor zur Verfügung steht, der in der Lage ist, wenigstens einfachere Melodien im Wechsel mit dem Volk
zu singen und den Gesang der Gläubigen in geeigneter Weise zu führen und zu stützen. Es empfiehlt sich, dass solch ein Kantor auch in Kirchen
mit einem Sängerchor für diejenigen Gottesdienste zur Verfügung steht, an denen der Sängerchor nicht teilnehmen kann und bei denen es
sich doch geziemt, dass sie mit einer gewissen Feierlichkeit, das heißt mit Gesang gehalten werden“ .

Deutlicher noch als die Instruktion betont die Allgemeine Einführung in das Messbuch die Wichtigkeit des Kantorendienstes: „Ausser dem
Priester sollen in der Regel ein Akolyth, ein Lektor und ein Kantor mitwirken“ (AEM 78), auch in der Feier der Gemeindemesse wird er
ausdrücklich erwähnt, z.B.: „Die Gemeinde versammelt sich. Darauf tritt der Priester an den Altar. Er wird begleitet von denen, die bei der
Meßfeier einen besonderen Dienst am Altar oder Ambo versehen. Das sind in der Regel ein Lektor, ein Kantor und ein oder mehrere
Ministranten.“ (FGM 1) .

Zusammenfassend :

    · Der Kantor soll gut unterwiesen sein
    · Er ist für (wenigstens) einfache Melodien gut vorbereitet
    · Er kann den Gesang der Gläubigen führen und stützen
    · Er ist Garant für die Feierlichkeit des Gottesdienstes

    · Das Amt des Kantors verlangt eine gründliche Ausbildung
    · Er soll, wie auch der Sängerchor, den Schatz der Kirchenmusik mehren und sogar Neuschöpfungen
      zur Bereicherung der Liturgie mittragen.

Die Aufgaben des Kantors lassen sich in verschiedene Bereiche einteilen:

     · Vortragen des Antwortpsalms und des Rufes zum Evangelium
     · „Vorsänger“ im Gottesdienst, v.a. im Wechsel mit der Gemeinde (dialogisches oder responsoriales Singen),
       auch solistisches Singen
     · Intonieren von Gesängen und Rufen

(Kathrin Giehl)
 

  Stand: Mai 2007